Update zum Artikel "Anbieterkennung auf Webseiten"

Durch Inkrafttreten des neuen Telemediengesetzes am 1. März 2007 wurden sowohl das Teledienstegesetz (TDG) als auch der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) abgelöst. Der Gesetzgeber löst damit die Trennung zwischen Tele- und Mediendiensten auf. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ("Impressumspflicht") ist nun in besagtem Telemediengesetz und im Rundfunkstaatsvertrag geregelt. Torsten Anacker hat seinen Artikel Anbieterkennung auf Webseiten überarbeitet, so dass er die neue Gesetzeslage berücksichtigt.

Kommentare

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  1. 1

    Rekire, 24.03.2007, 20:02 Uhr

    Vielen Dank für den Hinweis!

Kommentare geschlossen. Sie können den Autor weiterhin unter christian.seiler@selfhtml.org erreichen.

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