Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internet-Bestellungen


Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Franzis' GmbH
aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere
Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
ausdrücklichen Zustimmung von Franzis sowie der Schriftform.

Franzis' wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als
sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine
Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, daß er die Abnahme des
Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese
Nachfrist muß mindestens einen Monat betragen. Kommt sodann
eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so
kann der Kunde nach der Nachfrist durch schriftliche Erklärung
vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des
Verzuges oder der Unmöglichkeit Schadenersatz wegen
Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und
umfaßt lediglich den Ersatz unmittelbaren Schadens, also
insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines
sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des
Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem
Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager
verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Franzis' die
Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen
Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen
geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Franzis' trägt
der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis
zum Eintreffen der Ware bei Franzis' in Poing.

Rechnungen von Franzis' sind sofort fällig und ohne jeden
Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist Franzis'
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei
denn, daß Franzis' höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine
geringere Belastung der Firma Franzis' nachweist, ohne daß es
der vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur
zahlungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des
Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder
gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend
machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln,
Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese
durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind,
unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt
der Ware schriftlich geltend zu machen. Die
Gewährleistungsfrist durch Franzis beträgt sechs Monate ab
Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird Franzis
Fehlmengen nachliefern und im übrigen unter Vorbehalt des
Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie
zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlaß einräumen. Ist
im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite
Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf
Wandlung oder Minderung zu. Die Gewährleistung für Mängel bei
Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der Fehler
trotz mehrfacher Versuche nicht beseitigt werden kann oder für
den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind,
kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner Wahl
Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind
weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer
mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung
vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen,
ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund
diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung,
positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei
den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluß gilt nicht für
einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung von Franzis oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Auch
bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.

Computerprogramme wurden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach
dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu
erstellen, die in allen denkbaren System- und fehlerfrei
abläuft. Die Firma Franzis gewährleistet jedoch ein Programm,
welches im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist.
Franzis leistet Gewähr dafür, daß der Datenträger bei der
Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder
Herstellungsfehler hat. Sollte ein Datenträger gleichwohl
fehlerhaft sein, wird er von Franzis während der
sechsmonatigen Gewährleistungsfrist umgetauscht. Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware. Wird
ein Mangel im vorgenannten Sinne nicht in angemessener Zeit
durch Umtausch beseitigt, kann der Käufer nach seiner Wahl
Wandlung oder Minderung verlangen. Eine weitergehende
Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen.
Insbesondere übernimmt die Firma Franzis keine Gewähr dafür,
daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers
genügen oder mit Komponenten in der speziellen Konfiguration
beim Käufer zusammenarbeiten. Auch übernimmt Franzis keine
Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie
die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software. Jegliche
Gewährleistung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch
vorgenommene Änderungen des Käufers oder eines Dritten an der
Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der
Ware entstanden sind. Franzis haftet in keinem Fall für
Datenverlust.

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Franzis
aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum von
Franzis. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die Franzis gegen den Käufer im Zusammenhang mit
dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie
sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer
des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und
vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt,
solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung
fristgerecht nachkommt. Soweit Computerprogramme zum
Lieferumfang gehören, wird dem Käufer grundsätzlich ein
einfaches unbefristetes Recht zum laden und Ablaufenlassen des
Programmes sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt,
soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden
Programms nichts abweichendes ergibt. Der Kunde ist
verpflichtet, Franzis alle im Rahmen einer Rechteverfolgung
aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte
zu erteilen.

Franzis ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung
erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben,
zu speichern und zu verarbeiten.

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter
Einschluß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen
wurden, ist München.

Franzis' Verlag GmbH
Gruber Str. 46a
85586 Poing