Zugänglichkeit

barrierefreie Websites

Websites zugänglich und barrierefrei zu gestalten bedeutet, dass man Schwellen entfernt, die Benutzer daran hindern können, Zugang zu den angebotenen Informationen zu finden.

Welche Barrieren gibt es?

barrierefreie Websites

In Deutschland gelten acht Millionen Menschen als behindert. Vier von fünf Menschen mit Behinderungen nutzen inzwischen das Internet. Es bietet ihnen Möglichkeiten, sich in Arbeit und Privatleben besser in die Gesellschaft zu integrieren. Doch die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen werden oft nicht berücksichtigt: Manche von ihnen haben Sehstörungen oder sind blind, andere sind lerngeschädigt, haben Probleme mit der Feinmotorik oder der Konzentration. Und dennoch nutzen sie die gleichen Angebote im Netz, die auch Menschen ohne Einschränkungen benutzen. Jeder Internetbenutzer, egal ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, profitiert von leicht aufnehmbaren Inhalten. Deshalb sollte gute Zugänglichkeit die Grundvoraussetzung jeder Website sein.

Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Wird der Punkt "Barrierefreiheit" bei der Entwicklung eines neuen Webprojekts von Anfang an eingeplant, ist der Arbeitsaufwand für eine zugängliche Site kaum größer als für ein herkömmliches Projekt. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:

Blinde Menschen benötigen Websites mit sauberer Struktur, klarer Gliederung und Benutzerführung. Sie erfassen die Inhalte einer Seite über die Sprachausgabe eines Screenreaders, der ihnen die Texte vorliest, oder über spezielle Geräte, die den Text über die sog. Braille-Zeile oder den Punktschriftdrucker als Blindenschrift ausgeben. Sie navigieren nicht per Maus durch die Seite, sondern benutzen dafür die Tastatur. Links müssen erfassbar sein und auch ohne Zusammenhang Sinn ergeben - ein "Klicken Sie hier" ist für Blinde nicht benutzbar. Bilder und Animationen sollten alternative Inhalte in Textform haben, die den Inhalt beschreiben, und tabellarische Daten müssen logisch ausgezeichnet sein, damit der Zusammenhang bestehen bleibt, wenn sie nacheinander abgerufen werden.

Menschen mit Sehbehinderung benötigen skalierbare Websites, dessen Inhalte sich auch stark vergrößert dem Browser anpassen und gut aufnehmen lassen. Wichtig sind außerdem leicht erkennbare Bedienelemente, klar strukturierte Inhalte, die auf das Wesentliche reduziert sind, und ausreichend starke Kontraste bei der Farbwahl.

Menschen mit Farbsehschädigung sind darauf angewiesen, dass die Bedienung einer Website nicht von Farben abhängig gemacht wird ("Klicken Sie auf den roten Pfeil"). Gehören bestimmte Inhalte logisch zusammen, reicht z.B. eine farbliche Markierung allein nicht aus. Wichtig sind außerdem gute Kontraste und das Vermeiden von Hintergrundbildern oder -mustern, die die Lesbarkeit von Texten beeinträchtigen. Die bekannteste Form der Farbfehlsichtigkeit ist übrigens die Rot/Grün-Sehschwäche, von der etwa 9% aller Männer (jedoch nur etwa 0,8% der Frauen) betroffen sind.

Körperbehinderte Menschen, die z.B. keine Maus benutzen können, benötigen ähnlich wie Blinde eine sauber strukturierte Seite, die sich mit der Tastatur bedienen lässt. Die Navigation und Bedienelemente einer Seite müssen dafür klar gegliedert und ausgezeichnet sein. Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik benötigen ausreichend große Bedienelemente, die sie mit der Maus treffen.

Benutzer mit Lern- und Konzentrationsstörungen benötigen Websites mit einfachen und verständlichen Sätzen. Anglizismen oder Fachbegriffe erschweren die Lesbarkeit ebenso wie zu lange Sätze. Eine klare Gliederung macht es allen Nutzern leichter, den Text zu erfassen.

Gesetzeslage

Seit dem 1. Mai 2002 ist das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BBGG) in Kraft. Es schreibt Bundesbehörden und Behörden, die Bundesrecht ausführen vor, ihre Internet- und Intranetseiten barrierefrei zu gestalten. Gewerbliche Betreiber von Websites werden aufgefordert, dasselbe zu tun. Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) vom Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür.

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